Erweiterte spezielle Anforderungen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Die Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung hat hier selbstverständlich ebenfalls höchste Priorität; deshalb bestehen auch entsprechende Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht.


Im Falle eines Brandes ist das In-Sicherheit-Bringen der Patient*innen bzw. Bewohner*innen aber besonders anspruchsvoll, da diese häufig hilfsbedürftig und regelmäßig nur eingeschränkt oder gar nicht mobil sind - entsprechend hoch ist die Verantwortung für Sie und Ihr Personal, hierzu im Vorfeld Pläne für den Notfall zu entwicklen.

Die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, alle Pflegekräfte zu Brandschutzhelfern auszubilden, um in jeder Schicht genug geschultes Personal vorhalten zu können. Eine Wiederholung mindestens alle 3 Jahre ist ratsam.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung, aber auch bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter*innen.